Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2665
BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90 (https://dejure.org/1991,2665)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1991 - 6 PB 10.90 (https://dejure.org/1991,2665)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 (https://dejure.org/1991,2665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der Personalvertretung - Initiativrecht des Personalrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 709
  • PersR 1991, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Im übrigen ist zu den genannten Ausführungen des Beschwerdegerichts festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personal Vertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 ); der Personal rat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71>; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 - ; ferner BVerwGE 50, 176 ; 50, 186 ), wird mit dem Initiativrecht in erster Linie "sichergestellt, daß derartige (scil. durch mitbestimmungspflichtige Maßnahmen zu regelnde) Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt".

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Strittig waren dabei auch nur die Rechtsfolgen einer in bestimmter Weise begründeten Zustimmungsverweigerung (vgl. zu diesem Beschluß im übrigen die weiteren Beschlüsse vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114> und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - <ZBR 1990, 354 mit Anm.>), also Fragen des durch einen Antrag des Dienststellenleiters eingeleiteten Mitbestimmungsverfahrens, und nicht die Behandlung eines Initiativantrages des Personalrats.

    Gerade unter dem Blickwinkel der damit verbundenen weiteren Fragen nach der Letztverbindlichkeit einer Entscheidung und nach der Befugnis, sie in dieser Weise zu treffen, nach den rechtlich bedeutsamen Folgen entsprechender vollendeter Tatsachen und nach den bei einer Durchführung der beabsichtigten Maßnahme noch verbleibenden Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 27. Juli 1990, a.a.O., einschließlich Anm.) kann diese Unterscheidung zwischen einer aktiven und einer passiven Rolle des Dienststellenleiters durchaus bedeutsam sein.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Die Entscheidung des Beschwerdegerichts weicht auch nicht von dem Rechtssatz in dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ab, wonach das Beteiligungsrecht der Personalvertretung nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß die von einer Dienststelle beabsichtigte Maßnahme auf einer Anweisung ihrer vorgesetzten und weisungsbefugten Dienststelle beruhe; andernfalls nämlich könne das Mitbestimmungsrecht auf diese Weise unterlaufen werden.

    Genau dies aber hat der Senat in seinem Beschluß vom 7. Mai 1981 (a.a.O.) für die dort im Streit befindliche Maßnahme ausdrücklich und ebenfalls einzelfallbezogen verneint.

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 - ; ferner BVerwGE 50, 176 ; 50, 186 ), wird mit dem Initiativrecht in erster Linie "sichergestellt, daß derartige (scil. durch mitbestimmungspflichtige Maßnahmen zu regelnde) Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt".
  • BVerwG, 26.10.1983 - 6 P 6.83

    Initiativrecht - Beförderung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 - ; ferner BVerwGE 50, 176 ; 50, 186 ), wird mit dem Initiativrecht in erster Linie "sichergestellt, daß derartige (scil. durch mitbestimmungspflichtige Maßnahmen zu regelnde) Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt".
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Die Nichtzulassungsbeschwerde meint, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - <BVerwGE 74, 100 = PersV 1986, 417 mit Anm. Dannhäuser> ab.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

  • BVerwG, 30.11.1982 - 6 P 10.80

    Mitbestimmung des Personalrates hinsichtlich der Ausübung einer

  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien -

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83

    Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages -

  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

    Es kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, der bereits getroffenen Entscheidung einer zuständigen Behörde einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen oder einer erkennbar bevorstehenden Entscheidung mit einem Vorschlag anderen Inhalts zuvorzukommen (BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10/90, juris Rn. 21; Beschl. v. 11.07.1995 - 6 P 22/93, juris Rn. 21).

    Entscheidend ist, dass es sich um eine der Dienststellenleitung zurechenbare eigene Entscheidung handelt, die diese verantwortet, auch wenn sie den Weisungen einer übergeordneten Behörde folgt oder deren Zustimmung bedarf (Fuchs, GK -BremPersVG, § 58 Rn. 34 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10.90, juris Rn. 8).

    Andernfalls könnte das Mitbestimmungsrecht durch Weisungen der höheren Behörde unterlaufen werden (BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10.90, juris Rn. 8).

    Ein Regierungsbeschluss, der Maßnahmen nachgeordneter Behörden lediglich politisch billigt, berührt das Mitbestimmungsrecht nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10.90, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof angenommen, daß der Inhalt der angestrebten Dienstvereinbarung als Gegenstand des Initiativantrags von einem sog. vollen Initiativrecht gemäß §§ 70 Abs. 1 Satz 1, 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erfaßt wird (vgl. zu den Voraussetzungen eines Initiativrechts Beschluß vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137; Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1; Beschluß vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    In diesem Zusammenhang war deshalb nicht zu untersuchen, ob er insoweit zur Stellung eines Initiativantrages überhaupt befugt gewesen wäre (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits eine beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 = PersR 1991, 282 - PersV 1991, 475 ; vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2 und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - a.a.O.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20

    Initiativrecht des Personalrats

    Damit wird den vom Personalrat wahrzunehmenden Belangen genügt, ohne dass der Personalrat der Dienststelle die Entscheidung über die jeweilige mitbestimmungspflichtige Maßnahme selbst aus der Hand nehmen oder insoweit auch nur in einen "Wettstreit" mit ihr treten kann (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 S. 6).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Initiativrecht schwerlich dafür in Anspruch genommen werden darf, der bereits getroffenen Entscheidung einer zuständigen Behörde einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen, auch wenn es ganz oder teilweise noch an einer wirksamen Bekanntmachung fehlt, und ebenso wenig darf es dazu dienen, einer erkennbar bevorstehenden Entscheidung mit einem Vorschlag anderen Inhalts zuvorzukommen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 S. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 20 A 4193/18

    Anspruchs des Personalrats auf Durchführung eines ordnungsgemäßen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - VII P 9.74 -, BVerwGE 90, 176 = Buchholz 238.36 § 72 PersVG Nr. 1 = DÖD 1976, 126 = PersV 1977, 179 = ZBR 1976, 351, und - VII P 4.75 -, BVerwGE 50, 186 = Buchholz 238.34 § 81 PersVG HA Nr. 1 = DÖD 1978, 130 = DVBl. 1978, 82 = PersV 1977, 183 = ZBR 1976, 228, vom 26. Oktober 1983 - 6 P 6.83 -, PersV 1985, 477, vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 -, Buchholz 251.10 § 70 BaWüPersVG = DVBl. 1991, 209 = PersR 1991, 282 = PersV 1991, 475 = ZfPR 1991, 140, sowie vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 -, a. a. O., und vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 -, a. a. O.

  • OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19

    Mitbestimmung bei Maßnahmen gegenüber Beschäftigten im Rechnungsprüfungsamt -

    ddd) Das Initiativrecht des Personalrats ist im vorliegenden Fall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil es nicht dafür in Anspruch genommen werden darf, der bereits getroffenen Entscheidung einer zuständigen Behörde einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen (vgl. zu dieser Einschränkung des Initiativrechts BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 6 PB 10.90, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und

    Soweit die Beschwerde vorbringt, daß sich der Verwaltungsgerichtshof zur Stützung seiner Rechtsauffassung zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 berufe, da "eine derartige These" des Bundesverwaltungsgerichts aus dieser Entscheidung nicht zu entnehmen sei und in ihr davon "nicht die Rede" sei, kann sie damit nicht durchdringen.

    Ob die genannten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zu tragenden Gründen der in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - a.a.O. und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 = PersV 1992, 389 = PersR 1992, 247 in Widerspruch stehen, kann im übrigen dahinstehen, da der Senat die in der Streitsache erheblichen Rechtsfragen inzwischen in einem Parallelverfahren durch Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR 1992, 451 umfassend geklärt hat und der angefochtene - auf mehrere Gründe gestützte - Beschluß jedenfalls nicht entscheidungserheblich davon abweicht.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8355/91

    Zustimmung eines Personalrates zur Änderung von Dienstplänen im Zusammenhang mit

    Es ist deshalb anerkannt, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen und eine Mitbestimmung des örtlichen Personalrats entfällt, soweit die ihm zugeordnete Dienststelle keine eigenständige Maßnahme trifft, sondern die von einer übergeordneten Stelle getroffene Regelung lediglich bekannt gibt oder einer von ihr selbst daran anschließend erlassenen Maßnahme nur zugrunde legt (BVerwG, Beschl. . 22.2.1991 - 6 PB 10.90 -, PersR 1991, 282, m. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 8.5.1990, PersR 1990, 373 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1991 - 17 L 24 ü. 26/90 -).

    Von dieser Gestaltung ist jedoch der Fall zu unterscheiden, daß die vorgesetzte Dienststelle keine Weisung erteilt, die als solche auf der Ebene der örtlichen Dienststelle erst noch durch eine Maßnahme ihres Leiters umgesetzt werden müßte, sondern bereits selbst die unmittelbare Regelung des Sachverhalts vornimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.2.1991, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller

    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 18 L 4470/97

    Zulässigkeit eines Initiativantrages eines Personalrates;

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1993 - 17 M 2332/93

    Zulässigkeit des Erlasses einstweiliger Verfügungen mit einem Ausspruch

  • VGH Hessen, 25.03.1992 - BPV TK 2422/91

    Personalvertretung: Rationalisierungsmaßnahmen - Personalabbau aufgrund von

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91

    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der

  • VGH Hessen, 25.03.1992 - BPV TK 2423/91

    Personalvertretung: Rationalisierungsmaßnahmen - Personalabbau aufgrund von

  • OVG Saarland, 04.06.1992 - 4 W 2/90

    Vorliegen einer Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung ; Organisatorische

  • VG Köln, 08.11.2018 - 33 K 11130/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht